Wichtige Verkehrsregeln

Grundwissen für sicheres Fahren und das dänische Verkehrsrecht

Wichtige Verkehrsregeln, die du kennen musst

Hier findest du die grundlegendsten Verkehrsregeln, die jeder Autofahrer kennen muss, um sicher und legal auf dänischen Straßen zu fahren.

Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • 50 km/h innerorts
  • 80 km/h außerorts
  • 80 km/h auf Schnellstraßen
  • 130 km/h auf Autobahnen

Maximale Fahrzeugabmessungen

  • Breite: Maximal 2,55 Meter
  • Höhe: Maximal 4 Meter (gemessen von der Fahrbahnoberfläche)
  • Länge: Maximal 12 Meter
Wichtig: Alle Abmessungen gelten sowohl mit als auch ohne Ladung.

Regeln fürs Abschleppen

  • Es ist erlaubt, mit deinem Auto ein anderes Auto abzuschleppen.
  • Der Abstand zwischen den Fahrzeugen darf höchstens 4 Meter betragen.
  • Beträgt der Abstand mehr als 2 Meter, muss das Seil deutlich gekennzeichnet sein.
  • Die Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 30 km/h.
  • Auf Autobahnen gelten besondere Regeln.

Warndreieck

  • Bei einer Panne oder einem Motorschaden, bei dem das Auto eine Gefahr oder ein Hindernis für den Verkehr darstellt, muss sofort ein Warndreieck aufgestellt werden.
  • Auf gewöhnlichen Straßen wird das Warndreieck mindestens 50 Meter vor dem Auto aufgestellt.
  • Auf Autobahnen wird das Warndreieck mindestens 100 Meter vor dem Auto aufgestellt.

Alkoholregeln

Wichtig: Maximal erlaubter Blutalkoholwert: 0,5 Promille (auf den Färöern: 0,2 Promille)
  • Bedingter Führerscheinentzug: 0,5 – 1,2 Promille.
  • Unbedingter Führerscheinentzug: Über 1,2 Promille.
  • Hohes Bußgeld: 0,8 – 2,0 Promille.
  • Freiheitsstrafe: Über 2,0 Promille.
  • Auch mit einem Wert unter 0,5 Promille kannst du bestraft werden, wenn das Fahren als gefährlich eingestuft wird.

Anweisungen für das Fahren

  1. Verkehrsanweisungen durch Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrssignale müssen immer befolgt werden.
  2. Gelbe Fahrbahnmarkierungen dienen der vorübergehenden Regelung, zum Beispiel an Baustellen, und müssen anstelle von weißen Linien und anderen Markierungen beachtet werden.
  3. Anweisungen der Polizei müssen befolgt werden, auch wenn sie Zeichen, Markierungen, Signalen oder geltenden Verkehrsregeln widersprechen. Anweisungen können auch von anderen dazu befugten Personen gegeben werden.

Fahrstreifenwechsel und Einfädeln

Illustration: Einfädeln

Einfädeln

  • Achte auf den Verkehr von hinten, die Fahrbahnmarkierungen und den Straßenverlauf.
  • Merke dir die Regel: „Wo die Linien verschwinden, wird eingefädelt“. Wenn die Linien enden, muss sich der Verkehr zusammenführen.
  • Das vordere Auto fährt zuerst, während das hintere Auto die Geschwindigkeit verringert und dahinter bleibt.

An Einfädelungsstreifen

  • Passe deine Geschwindigkeit dem Verkehr an und verlasse den Einfädelungsstreifen, ohne Gefahr oder Behinderung zu verursachen.
  • Wenn du bereits auf der Straße fährst, musst du Autos, die auf die Straße auffahren wollen, das Einfädeln ermöglichen. Verringere die Geschwindigkeit oder wechsle den Fahrstreifen, wenn der Verkehr es zulässt, und beachte die Regeln für den Fahrstreifenwechsel.
Illustration: Fahrstreifenwechsel

Fahrstreifenwechsel

  • Achte auf den Verkehr von hinten, die Fahrbahnmarkierungen und den Straßenverlauf.
  • Stelle sicher, dass du keine Gefahr oder unnötige Behinderung für andere verursachst. Anders als beim Einfädeln verschwinden die Fahrbahnlinien beim Fahrstreifenwechsel nicht. Es liegt daher in deiner Verantwortung sicherzustellen, dass der Fahrstreifenwechsel sicher durchgeführt werden kann.
  • Blinker: Es ist gute Praxis, beim Fahrstreifenwechsel zu blinken, um deine Absichten für andere Verkehrsteilnehmer deutlich zu machen. Auf Autobahnen ist das Blinken beim Fahrstreifenwechsel Pflicht.
Illustration: Überholverbot

Überholverbot

  • Überholt wird grundsätzlich links.
  • Rechts überholen ist nur erlaubt, wenn ein Fahrzeug zum Linksabbiegen ansetzt oder gerade links abbiegt.

Überholverbot an Kreuzungen – Ausnahmen

An Kreuzungen ist das Überholen normalerweise verboten, außer:

  1. Es gibt mehrere Fahrstreifen in dieselbe Richtung.
  2. Es wird rechts an einem links abbiegenden Fahrzeug überholt.
  3. Die Kreuzung wird durch Ampeln oder die Polizei geregelt.
  4. Der kreuzende Verkehr ist uneingeschränkt wartepflichtig.

Weitere Verbote

  • Vor und an Bahnübergängen ist das Überholen verboten.
  • Überholen an Kuppen und in unübersichtlichen Kurven ist nur erlaubt, wenn mindestens zwei Fahrstreifen in dieselbe Richtung führen und der Gegenverkehr sie nicht benutzen kann.

Sonderregeln

  • Das Überholverbot an Kreuzungen, Kuppen und in Kurven gilt nicht für zweirädrige Fahrräder oder nicht zulassungspflichtige Mopeds.
  • Auf Straßen mit drei Fahrstreifen darf der äußerste linke Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden, es sei denn, alle Fahrstreifen verlaufen in eine Richtung.
Illustration: Fahren bei Dunkelheit

Fahren bei Dunkelheit

Abblenden

  1. Wechsle 200-300 Meter vor einem entgegenkommenden Auto oder Motorrad vom Fernlicht auf Abblendlicht.
  2. Wechsle 100-150 Meter vor einem entgegenkommenden Radfahrer oder Fußgänger.

Geschwindigkeit anpassen

  1. Verringere die Geschwindigkeit vor dem Abblenden, sodass sie zur neuen Sichtweite passt.
  2. Bei Gegenverkehr auf einer schmalen Straße sollte die Geschwindigkeit 40 km/h nicht überschreiten.
Denk daran: Eine gute Sichtweite ist entscheidend für sicheres Fahren bei Dunkelheit.

Halten und Parken

Illustration: Parkverbot

Halte- und Parkverbot

Orte

  • Auf Fußwegen, Radwegen, Mittelstreifen, Verkehrsinseln, Sperrflächen oder Ähnlichem sowie generell auf Gehwegen.
  • Auf der linken Straßenseite (außer auf wenig befahrenen Straßen und Einbahnstraßen).
  • Näher als 5 Meter vor dem Beginn einer durchgezogenen Linie an einer Kreuzung.
  • An Kreuzungen oder innerhalb von 10 Metern vom nächstgelegenen Rand einer kreuzenden Fahrbahn oder eines kreuzenden Radwegs.
  • Neben einer durchgezogenen Linie, wenn der Abstand zwischen dem Auto und der Linie weniger als 3 Meter beträgt, es sei denn, rechts von der durchgezogenen Linie verläuft eine gestrichelte Linie.
  • Auf Fußgängerüberwegen oder näher als 5 Meter davor.
  • An Bahnübergängen oder ähnlichen Übergängen.
  • Auf Brücken über Autobahnen, in Unterführungen oder Tunneln.

Bestimmte Bereiche

  • Auf Kriechspuren.
  • Auf oder in der Nähe von Kuppen.
  • In unübersichtlichen Straßenkurven.
  • An Ausfahrten von Radwegen oder näher als 5 Meter davor.

Beschilderung und Markierung

  • So, dass Verkehrszeichen oder Signale verdeckt werden.
  • An einer durchgezogenen gelben Bordsteinmarkierung.

Bushaltestellen und Taxistände

  • An Bushaltestellen innerhalb von 12 Metern vor und 12 Metern nach dem Schild oder an einer gelben Randlinie.
  • An Taxiständen.
Illustration: Parken verboten

Parkverbot

An Grundstücken

  • Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken oder so, dass die Zu- und Abfahrt erschwert wird.

Neben anderen Fahrzeugen

  • Neben einem anderen am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug (außer einem zweirädrigen Fahrrad, Moped oder Motorrad ohne Beiwagen).
  • So nah an einem anderen Fahrzeug, dass der Zugang oder das Wegfahren erschwert wird.

An bestimmten Orten

  • Näher als 30 Meter an einem Bahnübergang.
  • An Stellen mit dem Verkehrszeichen „Parken verboten“.
  • Auf einer Hauptstraße außerhalb dichter bebauter Gebiete.
  • An einer gestrichelten gelben Bordsteinmarkierung.
Tipp: Achte immer auf örtliche Parkregeln und Schilder.