Halten und Parken

Regeln für richtiges Halten und Parken

Sicheres Halten und Parken

Richtiges Halten und Parken ist entscheidend für die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss.

Was ist Parken?

Parken ist jedes Verlassen des Fahrzeugs, mit oder ohne Fahrer, für mindestens 3 Minuten.

Nach dem Straßenverkehrsgesetz gilt es jedoch nicht als Parken, wenn du länger als 3 Minuten stehen bleibst, um:

  • Fahrgäste aus- oder einsteigen zu lassen
  • Waren zu ent- oder beladen

Was ist Halten?

Halten ist jedes Verlassen des Fahrzeugs, mit oder ohne Fahrer, für höchstens 3 Minuten.

Es gilt nicht als Halten im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes, wenn du stehen bleiben musst:

  • Bei dichtem Verkehr
  • Als Teil eines Fahrmanövers

Allgemeine Regeln

Grundregel

Halten oder Parken darf nicht an Stellen oder auf eine Weise erfolgen, die Gefahr schaffen oder den Verkehr behindern kann.

Aufstellung

Halten oder Parken muss in der Regel auf der rechten Straßenseite in Fahrtrichtung erfolgen. Auf wenig befahrenen Straßen und in Einbahnstraßen darf jedoch auch auf der linken Seite gehalten oder geparkt werden.

Beim Parken oder Halten muss das Fahrzeug in Längsrichtung der Straße abgestellt werden, nah am Fahrbahnrand oder, wenn möglich, außerhalb der Fahrbahn.

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Liegt der Parkplatz außerhalb geschlossener Ortschaften nah an der Straße, muss der Fahrer nach Möglichkeit den Parkplatz auf der rechten Seite in Fahrtrichtung wählen.

Verbotene Bereiche

Halten oder Parken ist nicht erlaubt auf:
  • Radwegen, Fußwegen oder Gehwegen
  • Mittelstreifen, Trennstreifen, Verkehrsinseln und Ähnlichem

Sonderregel außerhalb geschlossener Ortschaften

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3.500 kg dürfen mit einem Teil des Fahrzeugs auf dem Gehweg oder dem Trennstreifen geparkt werden. Diese Regel gilt jedoch nicht für Fahrräder und zweirädrige Mopeds.

Sicherheitsvorkehrungen

Wenn der Fahrer das Fahrzeug verlässt, muss sichergestellt sein, dass sich das Fahrzeug nicht von selbst in Bewegung setzen kann. Außerdem muss der Fahrer die nötigen Maßnahmen treffen, damit das Fahrzeug nicht von anderen missbraucht werden kann. Eine vorgeschriebene Diebstahlsicherung muss aktiviert werden.

Öffnen der Türen

Das Öffnen der Türen, das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen müssen so erfolgen, dass keine Gefahr oder unnötige Störung entsteht.

Halteverbot

Halteverbot

Das Schild verbietet das Halten auf der Fahrbahn, außer wenn es aus Rücksicht auf den übrigen Verkehr geschieht.

Das Verbot kann auf einem Zusatzzeichen näher bestimmt werden, auf dem zum Beispiel stehen kann, dass das Verbot nur an bestimmten Wochentagen oder zu bestimmten Zeiten gilt und dass außerhalb dieser Zeiten ein Parkverbot oder zeitlich begrenztes Parken gelten kann.

Enthält § 28 Abs. 1 oder § 29 des Straßenverkehrsgesetzes strengere Regeln als die auf den Schildern angegebenen Bestimmungen, geht das Gesetz den Schildern vor.

Die Bestimmungen auf den Schildern gelten nur für die Straßenseite, auf der die Schilder aufgestellt sind. Die Regeln in § 28 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes bleiben davon unberührt.

Die Bestimmungen gelten in Fahrtrichtung auf der Straßenseite, auf der das Schild steht, bis zur nächsten Kreuzung, sofern nicht vor der Kreuzung ein anderes Schild für Halten oder Parken aufgestellt ist oder ein Pfeil auf einem Zusatzzeichen etwas anderes angibt.

Parkverbot

Parkverbot

Das Schild verbietet das Parken auf der Fahrbahn.

Das Verbot kann auf einem Zusatzzeichen näher bestimmt werden, auf dem zum Beispiel stehen kann, dass das Verbot nur an bestimmten Wochentagen oder zu bestimmten Zeiten gilt und dass außerhalb dieser Zeiten zeitlich begrenztes Parken gelten kann.

Enthält § 28 Abs. 1 oder § 29 des Straßenverkehrsgesetzes strengere Regeln als die auf den Schildern angegebenen, geht das Gesetz den Schildern vor.

Die Bestimmungen auf den Schildern gelten nur für die Straßenseite, auf der die Schilder aufgestellt sind. Die Regeln in § 28 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes bleiben davon unberührt.

Die Bestimmungen gelten in Fahrtrichtung auf der Straßenseite, auf der das Schild steht, bis zur nächsten Kreuzung, sofern nicht vor der Kreuzung ein anderes Schild für Halten oder Parken aufgestellt ist oder ein Pfeil auf dem Zusatzzeichen etwas anderes angibt.

Wo du weder halten noch parken darfst

Halten oder Parken ist nicht erlaubt:
  • Auf einem Fußgängerüberweg oder vor einer Ausfahrt eines Radwegs sowie innerhalb von 5 Metern vor dem Fußgängerüberweg oder der Ausfahrt eines entlang der Fahrbahn verlaufenden Radwegs, oder 5 Meter auf jeder Seite der Ausfahrt eines Radwegs, der die Fahrbahn kreuzt
  • An einer Kreuzung oder innerhalb von 10 Metern vom nächstgelegenen Rand der querenden Fahrbahn, oder dort, wo Fahrbahn und Radweg zusammentreffen, vom nächstgelegenen Rand des Radwegs
  • Auf einem Bahnübergang oder anderen Übergängen
  • So, dass ein Verkehrszeichen oder Signal verdeckt wird
  • Auf einer Brücke über eine Autobahn, in einer Unterführung oder in einem Tunnel
  • Auf oder nahe einer Bergkuppe oder in bzw. an einer unübersichtlichen Kurve
  • Auf einem Abschnitt, auf dem die Fahrbahn vor einer Kreuzung durch Sperrlinien in Fahrstreifen aufgeteilt ist, oder innerhalb von 5 Metern vor dem Beginn eines solchen Abschnitts
  • Neben einer Sperrlinie, wenn der Abstand zwischen Fahrzeug und Linie weniger als 3 Meter beträgt und sich keine unterbrochene Linie zwischen Fahrzeug und Sperrlinie befindet
  • Auf einem Kriechstreifen
  • An einem gekennzeichneten Taxistand
  • So, dass der Betrieb einer Stadtbahn behindert wird
An einer Bushaltestelle: Es ist nicht erlaubt, auf dem markierten Abschnitt auf beiden Seiten des Haltestellenschilds zu halten oder zu parken. Fehlt eine solche Markierung, gilt das Verbot innerhalb von 12 Metern auf jeder Seite des Schilds.

Wo du nicht parken darfst

Parken ist nicht erlaubt:
  • Näher als 30 Meter an einem Bahnübergang
  • Vor einer Ein- oder Ausfahrt eines Grundstücks oder so, dass die Zu- oder Abfahrt zu einem Grundstück erheblich behindert wird
  • Auf der Fahrbahn von Hauptstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Neben einem anderen Fahrzeug, das am Fahrbahnrand hält, mit Ausnahme eines zweirädrigen Fahrrads, zweirädrigen Mopeds oder zweirädrigen Motorrads ohne Beiwagen
  • So, dass der Zugang zu einem anderen Fahrzeug behindert wird oder es unmöglich wird, es von der Stelle wegzufahren

Der Minister für Verkehr, Bau und Wohnen kann weitere Verbote für das Halten und Parken festlegen, auch für bestimmte Fahrzeugarten.

Pflichten beim Halten und Parken in besonderen Bereichen und in besonderen Fällen

An einem Schienenweg

Wird ein Fahrzeug auf einem Gleis, das in einer Straße, einem Hafengelände oder Ähnlichem liegt, oder innerhalb von 2 Metern von der nächstgelegenen Schiene gehalten oder geparkt, darf sich der Fahrer nur so weit vom Fahrzeug entfernen, dass er/sie den Verkehr auf dem Gleis weiterhin im Blick behalten kann.

Wenn zu hören oder zu sehen ist, dass sich ein Zug oder ein anderes Schienenfahrzeug nähert, muss der Fahrer das Fahrzeug unaufgefordert sofort wegfahren.

An einem Bahnübergang

Bleibt ein Fahrzeug auf einem Bahnübergang oder einem anderen Übergang stehen, muss der Fahrer, wenn das Fahrzeug nicht sofort weggefahren werden kann, außerdem die nötigen Maßnahmen treffen, um die Führer von Zügen oder anderen Schienenfahrzeugen zu warnen.

Bei unzulässigem Halten

Bleibt ein Fahrzeug an einer Stelle stehen, an der Parken oder Halten verboten ist, zum Beispiel wegen eines Verkehrsunfalls, eines Motorschadens oder aus anderen Gründen, muss es so schnell wie möglich an einen geeigneten Ort gebracht werden.

Das gilt, sofern sich aus den Bestimmungen des § 9 (Pflichten bei Verkehrsunfällen) nichts anderes ergibt.

Warnmaßnahmen

Bleibt das Fahrzeug an einer Stelle stehen, die Gefahr oder Störung für den Verkehr schafft, muss der Fahrer, wenn das Fahrzeug nicht sofort entfernt werden kann, Maßnahmen treffen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Alle Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von zweirädrigen Mopeds und zweirädrigen Motorrädern ohne Beiwagen, sowie Anhänger müssen mit einem Warndreieck ausgestattet sein. Es muss so aufgestellt werden, dass Verkehrsteilnehmer rechtzeitig gewarnt werden.

Der Minister für Verkehr, Bau und Wohnen legt genaue Regeln für die Warneinrichtung und ihre Aufstellung fest.

Wichtige Punkte zum Merken

Die 3-Minuten-RegelUnter 3 Min. = Halten, über 3 Min. = Parken
Sicherheit zuerstKeine Gefahr oder Störung für den Verkehr
Verbote beachtenSchilder und Gesetze respektieren
Merke dir: Richtiges Halten und Parken sorgt für einen reibungslosen Verkehrsfluss für alle!