Unbedingte Wartepflicht
- Beim Ausfahren aus einem Parkplatz
- Beim Ausfahren aus einem Grundstück
- Beim Ausfahren aus einer Tankstelle oder Ähnlichem
- Beim Ausfahren aus einer eindeutig untergeordneten Straße, etwa einem Feldweg, Pfad oder Ähnlichem
- Beim Ausfahren aus einer Straße, die einen Gehweg, Radweg oder Seitenstreifen kreuzt, wenn der Seitenstreifen deutlich über das Niveau der Fahrbahn erhöht ist












