Geschwindigkeit und Tempolimits

Die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen in Dänemark sind 50 km/h innerorts, 80 km/h außerorts und auf Schnellstraßen sowie 130 km/h auf Autobahnen — sofern Schilder nichts anderes anzeigen.

Grundlegende Geschwindigkeitsregeln

Die Geschwindigkeit muss immer den Bedingungen angepasst werden, mit besonderer Rücksicht auf die Sicherheit anderer und die aktuelle Verkehrssituation.

Allgemeine Regeln

Die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs muss immer den Bedingungen angepasst werden, mit besonderer Rücksicht auf die Sicherheit anderer. Der Fahrer muss den Zustand der Straße, das Wetter, die Sichtverhältnisse, den Zustand und die Beladung des Fahrzeugs sowie die allgemeine Verkehrslage berücksichtigen.

Die Geschwindigkeit darf nie so hoch sein, dass der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verliert. Der Fahrer muss innerhalb der vor dem Fahrzeug überschaubaren Strecke anhalten können und mit möglichen Hindernissen rechnen.

Beim Wechsel vom Fernlicht auf das Abblendlicht muss die Geschwindigkeit an die verkürzte Sichtweite angepasst werden.

Niedrige Geschwindigkeit erforderlich

  • In dicht bebauten Gebieten
  • Bei eingeschränkter Sicht durch Licht- oder Wetterverhältnisse
  • An Kreuzungen und in Kurven
  • Vor Fußgängerüberwegen
  • Vor Kuppen oder unübersichtlichen Stellen
  • Wo Blendgefahr besteht
  • Bei Begegnungen mit anderen Fahrzeugen auf schmalen Straßen

Weitere Situationen

  • Bei nasser, glatter oder schmieriger Fahrbahn
  • Wenn sich das Fahrzeug einem Bus oder einer Stadtbahn nähert, der bzw. die zum Aus- oder Einsteigenlassen von Fahrgästen hält
  • Wenn sich das Fahrzeug Kindern an oder auf der Straße nähert
  • Wenn sich das Fahrzeug Pferden oder Rindern auf der Straße nähert
  • Wo an der Straße gearbeitet wird
  • Beim Passieren einer Unfallstelle auf der Straße

Regeln für das Fahren

  • Der Fahrer darf nicht ohne triftigen Grund unnötig langsam fahren oder plötzlich bremsen, sodass der normale Verkehr anderer behindert wird
  • Bei schlechten Wetterverhältnissen muss die Geschwindigkeit so angepasst werden, dass andere Verkehrsteilnehmer möglichst nicht bespritzt werden

Warndreieck

  • Bei einer Panne oder einem Motorschaden, bei dem das Auto eine Gefahr oder Belästigung für den Verkehr darstellt, muss sofort ein Warndreieck aufgestellt werden
  • Auf gewöhnlichen Straßen wird das Warndreieck mindestens 50 Meter vor dem Auto aufgestellt
  • Auf Autobahnen wird das Warndreieck mindestens 100 Meter vor dem Auto aufgestellt

Wie lauten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen in Dänemark?

StraßentypAllgemeines Limit
Geschlossene Ortschaft (Ortszone)50 km/h
Außerhalb geschlossener Ortschaften80 km/h
Schnellstraße (motortrafikvej)80 km/h
Autobahn130 km/h

Ausnahmen

Für bestimmte Straßenabschnitte kann eine höhere Geschwindigkeitsbegrenzung als die allgemeine festgelegt werden, wenn die Bedingungen es erlauben und wesentliche Belange der Verkehrssicherheit nicht außer Acht gelassen werden.

  • Auf Schnellstraßen darf die Geschwindigkeit jedoch 100 km/t nicht überschreiten
  • Auf Autobahnen darf die Geschwindigkeit 130 km/t nicht überschreiten

Niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen

Auf Straßenabschnitten, auf denen das Fahren mit den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht sicher oder angemessen ist, kann ein niedrigeres Limit festgelegt werden.

In geschlossenen Ortschaften kann ebenso für bestimmte, abgegrenzte Bereiche eine niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt werden.

Geschwindigkeitsschilder und -zonen

Schild: Geschlossene Ortschaft

Geschlossene Ortschaft

Das Schild kennzeichnet einen Bereich, in dem die Regeln des Straßenverkehrsgesetzes für geschlossene Ortschaften gelten.

  • Der geografische Ortsname kann sowohl auf Dänisch als auch auf Englisch oder in einer Amtssprache eines Nachbarlandes angegeben werden
  • Das Schild kann als Zusatzschild ausgeführt und unter dem Schild C 56 (Ende der örtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung) angebracht werden
Schild: Örtliche Geschwindigkeitsbegrenzung

Örtliche Geschwindigkeitsbegrenzung

Das Schild zeigt eine örtliche Geschwindigkeitsbegrenzung für einen bestimmten Straßenabschnitt nach § 42 des Straßenverkehrsgesetzes an.

  • Die Begrenzung gilt unabhängig von den Regeln in § 16 Abs. 2 und bleibt bestehen, bis sie aufgehoben wird
  • Die Geschwindigkeitsbegrenzung kann mit einer Gewichtsangabe auf einem Zusatzschild näher bestimmt werden
Schild: Mindestgeschwindigkeit

Mindestgeschwindigkeit

Die Vorgabe einer Mindestgeschwindigkeit gilt für alle fahrenden Verkehrsteilnehmer, außer Radfahrern und Fahrern kleiner Mopeds.

  • Die Vorgabe endet, wenn dies durch das Schild D 56 (Ende der Mindestgeschwindigkeit) oder durch ein Zusatzschild mit Entfernungsangabe angezeigt wird
Schild: Verkehrsberuhigung

Verkehrsberuhigter Bereich

Das Schild kennzeichnet einen Bereich, in dem die Straßengestaltung das Fahren mit einer höheren als der angegebenen Geschwindigkeit ungeeignet macht.

Schild: Geschwindigkeitsangabe

Geschwindigkeitsangabe

Das Zusatzschild zeigt die empfohlene Geschwindigkeit an, mit der die Kurve oder Kurven unter normalen Bedingungen durchfahren werden können.

Geschwindigkeitsbegrenzungen für besondere Fahrzeugarten

Busse

  • Busse über 3.500 kg dürfen nicht schneller als 80 km/t fahren
  • Busse, die besondere Anforderungen erfüllen, dürfen auf Autobahnen jedoch bis zu 100 km/t fahren

Lkw und Lastzüge

  • Lkw und Lastzüge über 3.500 kg dürfen auf anderen Straßen als Autobahnen höchstens 80 km/t fahren

Autos mit Anhänger

Personenwagen unter 3.500 kg mit angekoppeltem Anhänger, Sattelanhänger oder Wohnwagen dürfen nicht schneller fahren als:

  • 80 km/t auf gewöhnlichen Straßen
  • 100 km/t auf Autobahnen, wenn besondere Bedingungen erfüllt sind

Motorräder mit Anhänger

  • Motorräder mit angekoppeltem Anhänger dürfen mit denselben Geschwindigkeitsbegrenzungen fahren wie Autos mit Anhänger

Traktoren und Motorgeräte

  • Höchstgeschwindigkeit: 30 km/t
  • Zugelassene Traktoren und Motorgeräte mit Anhänger, die besondere Anforderungen erfüllen, dürfen jedoch bis zu 40 km/t fahren

Fahrzeuge mit Vollgummibereifung

  • Die Geschwindigkeit darf 15 km/t nie überschreiten

Mopeds

  • Großes Moped: Höchstgeschwindigkeit 45 km/t
  • Kleines Moped: Höchstgeschwindigkeit 30 km/t

Stadtbahnfahrzeuge

  • Dürfen nicht schneller fahren als die für Busse geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • Auf Abschnitten, auf denen die Stadtbahn deutlich vom übrigen Verkehr getrennt ist, kann eine höhere Geschwindigkeit festgelegt werden, wenn die Verkehrssicherheit es zulässt

Besondere Regeln

  • Für Fahrzeuge mit besonderen technischen Einschränkungen können niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen festgelegt werden
  • Der Minister für Verkehr, Bau und Wohnungswesen kann für bestimmte Fahrzeugarten höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen festlegen, wenn die Bedingungen und die Sicherheit es zulassen
  • Versuche mit höheren Geschwindigkeitsbegrenzungen für bestimmte Fahrzeuge können nach Genehmigung eingeleitet werden
Denk daran: Diese Regeln stellen sicher, dass Fahrzeuge unterschiedlicher Art innerhalb sicherer, an ihre Bauweise und ihren Zweck angepasster Geschwindigkeitsgrenzen fahren.